Allgemeine Vertragsbedingungen

Nachfolgend finden Sie unsere allgemeinen Vertragsbedingungen in der Schweiz für Möbelmiete, den Mietmöbelservice, für Apartments, Häuser und Büros.

1. Lieferung

Der Vermiëter hat die im Vertrag genannten Mietgegenstände, zum vereinbarten Zeitpunkt, in einem brauchbaren und sauberen Zustand zu liefern.

2. Nutzung von Mietgegenständen

Der Kunde verwendet die Gegenstände zu dem im Vertrag vereinbarten Zweck. Nutzungsänderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

3. Instandhaltung von Mietgegenständen

Der Vermieter ist verpflichtet, die Gegenstände angemessen pfleglich zu behandeln und etwaige Mängel zu beseitigen. Mängel sind vom Mieter unverzüglich schriftlich dem Vermieter anzuzeigen. Der Kunde bzw. der Mieter ist für die normale Reinigung und die Wartung während der Mietzeit verantwortlich.

4. Rückgabe von Mietgegenständen

Die Mietgegenstände sind in gutem und sauberem Zustand, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Mietdauer, der natürlichen Abnutzung, sowie der Beschaffenheit der Gegenstände bei Vertragsbeginn, zurückzugeben.

5. Stornierung

Der Mietvertrag kann nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit, mit einer Frist von 10 Werktagen zum Monatsende kostenfrei gekündigt werden, d.h. der Mieter oder der Kunde muss dem Mieter den gewünschten Abholtermin mindestens 10 Werktage im Voraus mitteilen.

Die Abholung grösserer Aufträge (z. B. Einrichtung von 3 - 5-Zimmer-Wohnungen) dauert ca. vier Stunden. Werden die Mietbeträge nicht gezahlt, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag mit der gleichen Frist zu kündigen, oder jederzeit unbegründet mit einer Frist von 10 Werktagen, wobei die Kündigung dem Mieter oder dem Kunden schriftlich mitzuteilen ist. Der Mieter oder der Kunde, gewährt dem Vermieter Zutritt zu seinen Räumlichkeiten, um die Rücknahme der Gegenstände zu gewährleisten, andernfalls haftet er für Schäden. Sollte der Vertrag vor der Mindestmietdauer gekündigt werden, kann der Vermieter den jeweiligen Restbetrag verlangen.

6. Miete

Die Mietgebühr für die Mietmöbel, berechnet sich auf Basis der Bruttomiete (Wohnung, Haus) des Kunden, der Grösse (Zimmer), der Wohnung und der Konzeptauswahl. Die Gebühr muss monatlich bezahlt werden. Die erste Monatsgebühr und die Gebühr für Lieferung/Abholung und Montage, ist spätestens 10 Tage nach Vertragsunterzeichnung oder zum Zeitpunkt der Lieferung zu entrichten. Die Liefer-/Abhol- und Montagegebühr wird nur fällig, sofern die Mietdauer, für das 15%-Konzept weniger als 24 Monate und für das 5%-Konzept weniger als 36 Monate, beträgt. Nach der vereinbarten Mietzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch, es sei denn, er wird mindestens 10 Werktage im Voraus schriftlich gekündigt. Der Mietbetrag beinhaltet Lieferungen vor Ort, den Auf- und Abbau der Möbel, die Abholung am Ende der Miete und die Sachversicherung (siehe Artikel 10). Wir bitten um eine gute Erreichbarkeit am Wohnort und Parkmöglichkeiten am Lieferort. Andernfalls kann ein Aufpreis erhoben werden. Wir empfehlen Ihnen, einen Dauerauftrag für die monatliche Mietgebühr einzurichten, da die Zahlungen spätestens am 1. Tag eines jeden Monats erwartet werden. Für jede Zahlungserinnerungen verrechnen wir CHF 20.

7. Änderungen am Mietobjekt durch den Mieter

Erneuerungen und Änderungen der Mietgegenstände bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

8. Haftung für Schäden

Der Kunde oder Mieter haften für alle von ihm verursachten Schäden an den Mietgegenständen.

Der Mieter oder Kunde ist verpflichtet für die Dauer des Mietverhältnisses eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen für die Absicherung eventueller Schäden am Mietobjekt.

9. Rücktritt vom Vertrag

Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag, beträgt die Frist 7 Tage, vor dem vereinbarten Liefertermin.

Es wird ein monatlicher Mietzins berechnet.

10. Versicherung gegen Elementarschäden und Diebstahl

Der Vermieter schliesst eine Sachversicherung ab, die die Mietgegenstände während des Transports zum und vom Wohnort schützt.

Der Mieter oder Kunde während der Mietzeit, gegen Elementarschäden wie Feuer, Wasser und/oder Diebstahl.

11. Sicherheit

Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Dies dient als Sicherheit für Ansprüche jeglicher Art.

Der Vermieter kann eine Kopie verlangen vom: Wohnmietvertrag, Ausweis oder Betreibungsregisterauszug.

12. Gerichtsstand

Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der schweizerische Sitz des Vermieters.

13. Qualitätsstandard

Der Vermieter ist verpflichtet, die von beiden Parteien vereinbarten Artikel, auf der Grundlage der Möbelliste und des Konzepts zu liefern. Der Vermieter kann nicht für geringfügige Abweichungen, in Bezug auf die Farbe, der Textur, im Vergleich zu den Bildern, verantwortlich gemacht werden, die zwischen beiden Parteien geteilt wurden, wenn sie nicht offensichtlich sind und dem Auge des Betrachters unterliegen. Sollte der Kunde aufgrund mangelnden Komforts, mit dem Standard des Angebotes, nicht zufrieden sein, die Beeinträchtigung der Lebensqualität des Mieters unter nachweislich nachvollziehbaren Umständen, als unerträglich oder unzumutbar eingestuft werden, ist der Vermieter bereit, innerhalb angemessener Zeit und angemessener Leistung, eine geeignete Alternative für das betreffende Möbelstück zu finden.

Version Juni 2022